Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Wasser– und Schifffahrtsdirektionen
Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
Hafenbehörden in den Seehäfen