Was ist beim Kauf eines UKW–Sprechfunkgeräts für den Seefunkdienst oder eines UKW––Funkgeräts zu beachten?
Das Funkgerät muss für den Seefunkdienst zugelassen oder in Verkehr gebracht worden sein
Das Funkgerät muss funktionsfähig und TÜV–geprüft sein
Das Funkgerät muss eine NAVTEX–Schnittstelle aufweisen oder Wetterberichte empfangen können
Das Funkgerät muss von der Dienststelle Schiffssicherheit der
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-istik Telekommunikation
(BG Verkehr) für Sportboote zugelassen sein