Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …




die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr

das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock

das Wasser– und Schifffahrtsamt, Hamburg