Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …
die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg
die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock
das Wasser– und Schifffahrtsamt, Hamburg