Welche Sportboote müssen mit einer UKW–Seefunkanlage ausgerüstet sein?




Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr