Welche Sportboote müssen mit einer UKW–Seefunkanlage ausgerüstet sein?
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr