Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nichtöffentlichen Funkverkehr – zusätzlich erforderlich …
Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft
Besitz eines Seefunkzeugnisses
Zulassung des Funkgeräts
Besitz einer Frequenzzuteilungsurkunde