Was bedeutet "öffentlicher Funkverkehr"?
Funkverkehr, der der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten dient
Funkverkehr, der im Gegensatz zum Nichtöffentlichen Funkverkehr unverschlüsselt abgewickelt wird
Funkverkehr, der von jeder Seefunkstelle abgehört werden muss
Funkverkehr, der nicht dem Fernmeldegeheimnis und dem Abhörverbot unterliegt