In welchen Verkehrskreisen müssen Schiffsfunkstellen, außer auf Kleinfahrzeugen, während der Fahrt empfangsbereit sein?
Mindestens in zwei der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information oder Schiff – Hafenbehörde
Mindestens in drei der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff – Hafenbehörde
Mindestens in einem der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information oder Schiff – Hafenbehörde
Mindestens abwechselnd in einem der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff – Hafenbehörde