Was ist beim Kauf eines UKW–Sprechfunkgerätes für den Binnenschifffahrtsfunk zu beachten?
Das Funkgerät muss zugelassen oder für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein
Das Funkgerät muss funktionsfähig und für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk TÜV–geprüft sein
Das Funkgerät muss für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk eine ATIS–Schnittstelle besitzen und Wetterberichte empfangen können
Das Funkgerät muss gemäß der Binnenschifffahrt–Sprechfunkverordnung für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk zugelassen sein