Wer ist bei wechsel eines Binnenschiffes in Bezug auf die Schiffsfunkstelle zu benachrichtigen?
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Wasser– und Schifffahrtsamt (WSA)