Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten?
Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen.
Er hat die Geschwindigkeit anzupassen.
Er hat das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk zu beachten.
Er hat das Verbot der Schifffahrt bei Nacht zu beachten.