Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?




In der Binnenschifffahrtsstraßen–Ordnung, bei der Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

In der Binnenschiffsuntersuchungs–Ordnung, bei der Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.