Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?
Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.