Was versteht man unter "FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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Den Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.
Es ist der Teil der Wasserstraße, der durch die Ufer begrenzt ist.
Den Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden.
Es ist der Teil der Wasserstraße, deren Tiefe bei 2,50 m und mehr beginnt.