Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?




Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne
RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
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und
BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
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spriet).


Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit
RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
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und
BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
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spriet).

Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne
RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
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und
BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
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spriet).

Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit
RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
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und
BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
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spriet).