Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
[mehr] und BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
[mehr] spriet).
Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
[mehr] und BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
[mehr] spriet).
Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
[mehr] und BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
[mehr] spriet).
Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit RuderDieser Begriff ist mehrdeutig
- Ruder (Riemen)
- Ruder (Steuer)
[mehr] und BugVorderer Teil eines Wasserfahrzeugs. Gegenteil: Heck
[mehr] spriet).