Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schifffsführer das eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschiffffahrtstraßen besetzen will?
Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.