Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins, erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW oder weniger beträgt?




Mindestalter 16 Jahre.

Nachweis der Zuverlässigkeit.

Mindestalter 14 Jahre.

Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.