Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?
Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.
Abfälle und Öle nur auf offener See entsorgen.
Nur Bioabfälle und restentrte Behälter auf See entsorgen.
Abwässer in Ufer– und Strandnähe sowie in Häfen einleiten.