Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb – außerhalb des FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
[mehr]s – in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
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4,3 .
3,4 .
4,8 .
3,8 .