Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?
Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.
Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht fahren.
Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbedingtes Signalhorn an Bord ist.
Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren.