Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein– oder auslaufen, seitliches Ein– oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein– oder auslaufen, seitliches Ein– oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für fahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.