Wann ist ein Fahrzeug manövrierbehindert?
Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der – oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken.