Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?




Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger.

Sportboote unter
SegelEin Tuch, welches dem Antrieb eines Fahrzeugs durch den Wind dient.
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mit einer Rumpflänge unter 15 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.

Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS).

Sportboote, die entweder vor
AnkerEine Einrichtung, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund oder auf Eis festgemacht wird, um nicht durch Wind, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden.
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liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.