UKW-Sprechfunkzeugnis
Berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen für den Binnenschifffahrtsfunk.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Lichtbild (38 x 45 mm)
Prüfungsanforderungen:
- Beherrschen der entsprechenden Multiple-Choice-Fragen
- Bedienung eines UKW-Binnenfunkgeräts und Abwickeln verschiedener Sitationen
- Buchstabieren im
NATO-AlphabetZum Buchstabieren von nicht eindeutigen Bezeichnungen (z.B. Namen) wird in der internationalen Schifffahrt das NATO- (auch ITU- oder ICAO-) Alphabeth verwendet.
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- Diktat eines deutschen Funktextes
- Übermitteln eines deutschen FUnktextes
Empfohlene Literatur und Zubehör:
* Schlösser: UKW-Funkzeugnisse SRC und UBI
* UKW Tafeln für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI): Ortsfeste Funkstellen Verkehrskreise Gesprächsabwicklungen bei Routinegesprächen, Aussendungen, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
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