Sportpatent



Berechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf dem jeweiligen Rheinabschnitt.

Voraussetzungen:
-
Sportbootführerschein BinnenBerechtigt zum Führen eines Sportbootes
- auf dem Rhein über 3,68 kW (5 PS) unter 15m Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und
- auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW/unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen.
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- Mindestalter: 18 Jahre
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis von einem zugelassenen Arbeitsmediziner
- Quittung über den Antrag eines polizeilichen
  Führungszeugnisses für Behörden (O)
- Lichtbild (38 x 45 mm)
- Nachweis der nötigen Fahrten auf der entsprechenden Rheinstrecke
  bei Schiffslänge >15m
- ggf.
SportschifferzeugnisDas Sportschifferzeugnis E berechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen gültig, die nicht streckenkundepflichtig sind.
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E

Prüfungsanforderungen:
- Beherrschen des entsprechenden Theoriewissens.
  Dies wird schriftlich sowie mündlich abgefragt.
  (Fragenkataloge sind nur sehr begrenzt öffentlich.)
- Praxismanöver mit einem Boot >15m
  kann bei genügend Erfahrung erlassen werden
- Prüfungsanmeldung
  (Diese wird normalerweise von der Fahrschule durchgeführt)




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