Radarpatent
Berechtigt zum Führen von Binnenschiffen oder Sportbooten bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) oder Dunkelheit mit Hilfe eines Radargerätes.
Voraussetzungen:
- Binnenpatent
(
SportschifferzeugnisDas Sportschifferzeugnis E berechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen gültig, die nicht streckenkundepflichtig sind.
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E, [mehr]
SportpatentBerechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf dem jeweiligen Rheinabschnitt.
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, [mehr]
Sportbootführerschein BinnenBerechtigt zum Führen eines Sportbootes
- auf dem Rhein über 3,68 kW (5 PS) unter 15m Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und
- auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW/unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen.
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)- auf dem Rhein über 3,68 kW (5 PS) unter 15m Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und
- auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW/unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen.
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-
- Mindestalter: 18 Jahre
- Lichtbild (38 x 45 mm)
Prüfungsanforderungen:
- Beherrschen der Theorie.
Die Prüfungsfragen sind nicht öffentlich.
- Führen eines Wasserfahrzeugs mithilfe von
Radar, Schallsignalen, Befehlen, Funksprüche
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