Radarpatent



Berechtigt zum Führen von Binnenschiffen oder Sportbooten bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) oder Dunkelheit mit Hilfe eines Radargerätes.

Voraussetzungen:
- Binnenpatent
  (
SportschifferzeugnisDas Sportschifferzeugnis E berechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen gültig, die nicht streckenkundepflichtig sind.
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E,
SportpatentBerechtigt zum Führen eines Sportbootes unter 25m Länge auf dem jeweiligen Rheinabschnitt.
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,
Sportbootführerschein BinnenBerechtigt zum Führen eines Sportbootes
- auf dem Rhein über 3,68 kW (5 PS) unter 15m Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und
- auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen weniger als 20m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW/unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen.
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)
-
UBIBerechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen für den Binnenschifffahrtsfunk.
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- Mindestalter: 18 Jahre
- Lichtbild (38 x 45 mm)

Prüfungsanforderungen:
- Beherrschen der Theorie.
  Die Prüfungsfragen sind nicht öffentlich.
- Führen eines Wasserfahrzeugs mithilfe von
  Radar, Schallsignalen, Befehlen, Funksprüche



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