Frage #14
Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter deutscher Flagge für den Schiffsführer vorgeschrieben?


Für die Bedienung einer Grenz–/Kurzwellenanlage ist das LRC vorgeschrieben, für die Bedienung einer UKW–Anlage zusätzlich das SRC
 
Keines, es genügt, wenn eine Person an Bord ist, die die Funkanlage bedienen darf
 
Ein Funkzeugnis, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, z. B. SRC oder LRC
 
Ein SRC bis zur Grenze der Hoheitsgewässer, darüber hinaus ein LRC
 
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