Frage #9
Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nichtöffentlichen Funkverkehr – zusätzlich erforderlich …


Zulassung des Funkgeräts
 
Besitz einer Frequenzzuteilungsurkunde
 
Besitz eines Seefunkzeugnisses
 
Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft
 
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