Wann ist von einem Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben und wie lautet es?


Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.

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