Wo ist das
AnkerEine Einrichtung, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund oder auf Eis festgemacht wird, um nicht durch Wind, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden.
[mehr]
n verboten?




Im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
[mehr]
, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord–Ostsee–Kanals; innerhalb von Fähr– und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter
AnkerEine Einrichtung, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund oder auf Eis festgemacht wird, um nicht durch Wind, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden.
[mehr]
verbotszeichen.


Im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
[mehr]
, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord–Ostsee–Kanals; innerhalb von Fähr– und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter
AnkerEine Einrichtung, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund oder auf Eis festgemacht wird, um nicht durch Wind, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden.
[mehr]
verbotszeichen.

Im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
[mehr]
, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord–Ostsee–Kanals und in Vogelschutz– und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.

Im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
[mehr]
, wenn es durch die Wasser– und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die Wasser– und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.