Bis zu welchem Alter ist vom Antragsteller auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmigung zum Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) stets ein ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen?


Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

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