Bis zu welchem Alter ist vom Antragsteller auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmigung zum Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) stets ein ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen?
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.