Dürfen Sie den Lauf der Signalpistole mittels eines Stahlrohrs zur Leistungssteigerung verlängern?

a) Nein.
b) Ja, ich muss die Signalwaffe dann aber durch ein Beschussamt neu beschießen lassen.
c) Ja, sofern der Rohrinnendurchmesser um mindestens dreizehntel (3/10) Millimeter größer ist als das Munitionskaliber und zudem das Rohr eine Wandstärke von mindestens 2 Millimetern aufweist und gasdicht ist.



a) Nein.

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