Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?

a) Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung.
b) Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.
c) Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.



b) Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.

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