Was ist im Erbfall bei der Annahme eines Erbes, das eine erlaubnispflichtige Waffe beinhaltet, durch einenicht waffenrechtlich überprüfte Person zu veranlassen?


Bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte beantragt werden; anderenfalls ist die Waffe innerhalb einer angemessenen Frist einem Berechtigten zu überlassen.

vorige Frage | nächste Frage