Was ist im Erbfall bei der Annahme eines Erbes, das eine erlaubnispflichtige Waffe beinhaltet, durch eine waffenrechtlich überprüfte Person zu veranlassen?


Bei vorhandenem Bedürfnis ist die Eintragung der Waffe in die eigene Waffenbesitzkarte zu beantragen; anderenfalls ist die Waffe innerhalb einer angemessenen Frist einem Berechtigten zu überlassen.

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