Wenn eine Privatperson einer anderen berechtigten Privatperson eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlässt (verkauft), ist der Besitzwechsel zu melden. Von wem muss dabei die Waffenbesitzkarte (WBK) zur Eintragung bei der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden?


Von beiden (Überlassender und Erwerber).

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