Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor?
Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.



Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes,

Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person,

maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden,

Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff,

Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.

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