a) In einem mit dem Schiffskörper sicher verankerten Behältnis aus Stahlblech. De Tür muss mindestens 4mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein (sog. Hamburger Kasten)
b) Die Signalpistole kann frei zugänglich an Bord gelagert werden
c) Die Signalpistole darf keinesfalls an Bord gelagert werden.
a) In einem mit dem Schiffskörper sicher verankerten Behältnis aus Stahlblech. Die Tür muss mindestens 4mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein (sog. Hamburger Kasten)