Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines
LRCBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW, GW/KW und INMARSAT-Satellitenanlagen auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
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bedient werden?




Seefunkanlagen im UKW–, Grenz– und Kurzwellenbereich und über Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen

Funkanlagen im See– und Binnenfunk auf Sportfahrzeugen

Funkanlagen im UKW–Bereich und über Satellit (z. B. Inmarsat oder COSPAS–SARSAT) auf Sportfahrzeugen

Funkanlagen auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen mit Ausnahme von UKW