Welches Funkzeugnis ist mindestens erforderlich, um mit einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug am Weltweiten Seenot– und Sicherheitsfunksystem (
GMDSSGlobal Maritime Distress and Safety System.
Dies ist das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem, welches eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt darstellt.
[mehr]
) im Seegebiet A3 teilnehmen zu können?




Allgemeines Funkbetriebszeugnis (
Long Range CertificateBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW, GW/KW und INMARSAT-Satellitenanlagen auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
[mehr]
[
LRCBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW, GW/KW und INMARSAT-Satellitenanlagen auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
[mehr]
])


Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (
Short Range CertificateBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
[mehr]
[
SRCBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
[mehr]
])

Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operator’s Certificate [ROC])

Amateurfunkzeugnis (Klasse A)