An welchem Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (
SRCBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
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) teilnehmen?




Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF)

Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Satellitenfunk

Mobiler Seefunkdienst auf Kurzwelle (KW/HF) und Grenzwelle (GW/MF), außer Satellitenfunk

Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Grenzwelle/Kurzwelle