Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle…




mit einer umschaltbaren "Kombi—Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk" oder einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden

mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden

nicht geändert werden

mit der MMSI auch eine ATIS–
KennungIndividuelles Leuchtverhalten eines Leuchtturms zur Identifizierung. Dazu dienen Farbe, Geschwindigkeit und Frequenzmuster der Befeuerung.
[mehr]
aussenden