Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nichtöffentlichen Funkverkehr – zusätzlich erforderlich …




Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft

Besitz eines Seefunkzeugnisses

Zulassung des Funkgeräts

Besitz einer Frequenzzuteilungsurkunde