Welches Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk?




Amateurfunkzeugnis

UKW–Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (
UBIBerechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen für den Binnenschifffahrtsfunk.
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)

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst

Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I (BZ I)