Wo darf der Inhaber eines in Deutschland erworbenen UKW–Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk am Funkverkehr teilnehmen?




In allen Ländern, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind

In allen Mitgliedstaaten der EU

In allen Staaten, die die Vollzugsordnung für den Funkdienst ratifiziert haben

In allen deutschsprachigen Ländern