Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich?




Das UKW–Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Das CB–Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Das Seefunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Das
SRCBerechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen.
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–Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.