Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z. B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten?




Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.

Es ist immer die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.

Es ist immer die Genehmigung des Wasserstraßen– und Schifffahrtsamtes einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.

Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die Binnenschifffahrtsstraßen–Ordnung zu beachten.