Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?




Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.

Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.

Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.

Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.