Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?




In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Im Bundesnaturschutzgesetz.

In der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung.

In den Kollisionsverhütungsregeln.