Wann ist das "allgemeine Gefahr– und Warnsignal" zu geben?




Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.

Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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an Steuerbord überholen will.

Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.