Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?




Die Bekanntmachung der Wasser– und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.

Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen– und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich
BetonnungSchifffahrtszeichen, welche zur Kennzeichnung von Schifffahrtswegen dienen.
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, Befeuerung, Wracks und
UntiefeFlache Stelle im Wasser.
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n sowie auf die Schifffahrt bet
reffenVerkleinern der Segelfläche.
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de Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.

Die nautische Veröffentlichung "Sicherheit auf dem Wasser", herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.

Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.